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ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2003 - 1 Ca 5858/03 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. November 2003 - 1 Ca 5858/03 (https://dejure.org/2003,55375)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95
Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2003 - 1 Ca 5858/03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (Urteil des BAG v. 30.5.1996 - 6 AZR 537/95 - in EzA Nr. 34 zu § 611 BGB Abmahnung). - BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
Alkoholsucht - Entziehungskur - Ausheilung - Rückfall - Verschulden
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2003 - 1 Ca 5858/03
Die Tatsachen, aus denen sich ein Verschulden des Arbeitnehmers ergibt, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen (vgl. z.B. BAG Urteil v. 27.05.1992 - 5 AZR 297/91 - in EzA § 1 LohnFG Nr. 123). - BAG, 18.10.1977 - 1 ABR 2/75
Ehrenamtlicher Richter - Mitglied einer Gewerkschaft - Besorgnis der Befangenheit …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 24.11.2003 - 1 Ca 5858/03
Das gilt - entgegen der Ansicht der Beklagten, die meinen, die Darlegungs- und Beweislast für die vollständige Schuldlosigkeit an seiner Arbeitsunfähigkeit habe der Kläger zu tragen; - auch für den Fall, dass die Arbeitsunfähigkeit die Folge der Verwicklung in eine Schlägerei ist ( LAG Frankfurt am Main VersR 1976, 1128; LAG Düsseldorf DB 1978, 215).